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   KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13 - 141 AR 658/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18086
KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13 - 141 AR 658/13 (https://dejure.org/2014,18086)
KG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 Ws 605/13 - 141 AR 658/13 (https://dejure.org/2014,18086)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 - 141 AR 658/13 (https://dejure.org/2014,18086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB, § 68b Abs 1 S 2 StGB, § 68b Abs 3 StGB, § 145a StGB
    Führungsaufsicht: Erfordernis der Bestimmtheit einer Kontrollweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Gerichts zur genauen Bestimmung des Verhaltens von einem Verurteilten; Sanktionierung des Verstoßes gegen eine bestimmte Weisung mit Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
    Gesetzwidrig ist eine Weisung, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder ermessenmissbräuchlich (etwa durch Nicht- oder Fehlgebrauch) ist (vgl. Senat StV 2008, 147; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; ThürOLG NStZ 2006, 39, 40).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
    Erst die genaue Bestimmung gibt diesem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Konturen und gewährleistet die Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Thüringen StV 2008, 88; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27).
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
    Gesetzwidrig ist eine Weisung, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder ermessenmissbräuchlich (etwa durch Nicht- oder Fehlgebrauch) ist (vgl. Senat StV 2008, 147; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; ThürOLG NStZ 2006, 39, 40).
  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
    Erst die genaue Bestimmung gibt diesem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Konturen und gewährleistet die Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. OLG Thüringen StV 2008, 88; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 27).
  • KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung

    Auszug aus KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
    Es genügt daher nicht, dass er das geforderte Verhalten oder Unterlassen erst aus dem Weisungszweck herleiten oder bei gutem Willen noch erkennen kann (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Dabei reicht es aus, dass der Betäubungsmittelkonsum ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 Ws 82/18 - jeweils m. w. Nachw.).

    Sie benennt die Art der Kontrollen, bezeichnet die Stelle, bei welcher diese vorgenommen werden sollen und legt auch eine Obergrenze für deren Häufigkeit fest (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Kontrollweisung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - III-5 Ws 303/16 -, juris Rn. 25; KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 -, juris Rn. 10).

  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Dabei reicht es aus, dass der Betäubungsmittelkonsum ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 605/13 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 Ws 82/18 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).
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